menü

Feiern.
Geniessen.
Erleben.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Preise

Die Gerichte in unseren Vorschlägen richten sich an Gesellschaften ab 10 Personen für die Sie ein einheitliches Menü wählen. Einzelinkasso kann nur bis 10 Personen akzeptiert werden. Bei grösseren Anlässen ist der Veranstalter für die Bezahlung verantwortlich. Die angegebenen Preise verstehen sich pro Person und enthalten 7.7% Mehrwertsteuer. Unsere Preise sind so kalkuliert, dass wir Ihnen weder Rabatt noch Skonto gewähren können.

2. Garantie

Das UNICUM reservieren wir exklusiv für Sie. Deshalb behalten wir uns bei einer Annullation nach der Menübesprechung die Verrechnung folgender Annullationskosten vor:

  • bis 30 Tage vor der Veranstaltung keine Kosten
  • 29 bis 14 Tage vor der Veranstaltung 50% der offerierten Dienstleistungen
  • 13 bis 3 vor der Veranstaltung 75% der offerierten Dienstleistungen
  • 2 bis 0 Tage vor der Veranstaltung 100% der offerierten Dienstleistungen

3. Personenzahl

Spätestens 72 Std. vor dem Anlass benötigen wir eine garantierte Personenzahl.

4. Menübesprechung

Wir bitten Sie, sich spätestens 2 Wochen vor Ihrem Anlass für die Detailbesprechung unter Tel. 044 954 88 33 anzumelden, damit wir uns genügend Zeit für Sie reservieren können.

5. Kindermenüs

Kinder unter 10 Jahren bewältigen meist kein ganzes Menü. Bestellen Sie deshalb für Ihre Kinder ein halbes Menü.

6. Menükarten

Entwerfen Sie einen kurzen Text als Menüaufdruck (auch kopierfähige Sujets sind geeignet), welche wir dann gratis auf Ihre Menükarten kopieren werden.

7. Tischplan

Erstellen wir Ihnen individuell nach Ihren Wünschen. Bitte beachten Sie unsere Bestuhlungs-Vorschläge. Bitte übergeben Sie uns spätestens 48 Stunden vor Ihrem Anlass den definitiven Tischplan mit den eingetragenen Namen der Gäste, wenn möglich zusammen mit der entsprechende Platzdekoration.

8. Kerzen und Tischwäsche

Wir schmücken Ihnen den Tisch gerne mit Kerzen & Floristik. Unsere Tischwäsche und die Servietten für den Bankettsaal sind weiss. Wir verrechnen Ihnen eine Benutzungsgebühr für Geschäfts- und Privatanlässe im UNICUM.

9. Blumendekoration

Sie können bei uns Ihre individuellen Wünsche anbringen. Die Tisch- und Raumdekorationen werden ausschliesslich durch die Firma Waffenschmidt gefertigt und bereitgestellt.

10. Musik Unterhaltung

Gerne empfehlen wir Ihnen die Eventagentur Bornevent (www.bornevent.ch). Kontaktaufnahme, Vertragsabschluss und Abrechnung müssen wir Ihnen überlassen.

11. Polizeistunde und Lärmemission

Polizeistunde ist ausser sonntags täglich um 24.00 Uhr (um 00.30 Uhr muss das Lokal verlassen sein). Die Kosten für die Freinachtbewilligung betragen:

  • Bis 01.00 Uhr Fr. 250.–
  • Bis 02.00 Uhr Fr. 500.–
  • Mitarbeiteraufwand wird gemäss Absprache mit dem Veranstalter ab 1:00 Uhr verrechnet.

Seit dem ersten Ferbruar 2017 gilt in Russikon eine neue Polizeiverordnung, welche die Emissionen von Geräuschen regelt. Die Betreiber des unicum sind verpflichtet, die Paragraphen der Verordnung einzuhalten. Vor allem sind die Artikel 25 bis 29 genaustens zu befolgen. Ausnahmebewilligungen sind über die Gemeindeverwaltung Russikon einzureichen.

12. Zapfengeld

Unser Weinkeller bietet Ihnen ein umfassendes Angebot gepflegter Weine. Falls Sie dennoch Ihren eigenen Wein ausschenken möchten, berechnen wir Ihnen pro 7.5 dl Flasche Fr. 18.00 inkl. MwSt.

13. Zahlungsbedingungen

Sie können die Rechnung Ihres Anlasses vor Ort mit Kreditkarte oder Bar bezahlen. Gerne senden wir Ihnen aber auch eine detaillierte Rechnung zahlbar innert 10 Tagen rein Netto. (Wir behalten uns vor eine Vorauszahlung zu verlangen)

14. Versicherung

Das UNICUM lehnt jegliche Verantwortung für Diebstahl und Beschädigung von mitgebrachten Objekten, Kleidern und Materialien ab. Ebenso lehnt das UNICUM die Haftung für Personenschäden ab.

15. Raumnutzung

Die Nutzung hat unter Einhaltung der üblichen Sorgfaltspflicht zu erfolgen. Für Schäden aller Art haftet der Benutzer. Die Raummiete im unicum wird separat und nach Anzahl Personen verrechnet. In der gestellten Offerte ist die Benutzungsgebühr genau ersichtlich.

16. Verschiedenes

Hat das UNICUM Anlass zur Annahme, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder den Ruf des UNICUM gefährdet, so ist das UNICUM berechtigt, die Veranstaltung entschädigungslos abzusagen.

17. Gerichtsstand

Anwendbar auf den Vertrag ist ausschliesslich Schweizer Recht. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Pfäffikon. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. In einem solchen Fall wird die rechtsunwirksame Bestimmung durch eine sinngemäss ähnliche, aber wirksame Bestimmung ersetzt.